Ab 5. September werden in der gemeindeeigenen Wohnung in der Bahnhofstraße 22 sechs Asylbewerber untergebracht.
Die Wohnung wurde zu diesem Zweck, im Rahmen der gemeindlichen Mitwirkungspflicht bei der Bereitstellung von Wohnraum, an den Landkreis vermietet. Im Sinne einer ausgewogenen Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf die Gemeinden im Landkreis leistet die Gemeinde Stöttwang hier einen angemessenen Beitrag.
Für eine gegebenenfalls notwendige Betreuung der Bewohner bitten wir um Unterstützung. Bei Interesse melden Sie sich bitte im Gemeindeamt.
Vielen Dank!