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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Bekanntmachung

nach § 46 Abs. 5 EnWG der Gemeinde Stöttwang über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)

Die Gemeinde Stöttwang macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 27.07.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde.

Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 15.11.2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Stöttwang im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 22.10.2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Stöttwang erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht.

Stöttwang, den 28.08.2026
Gemeinde Stöttwang
-Siegel-
gez. Schlegel
Erster Bürgermeister