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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kaltental

Bekanntmachung

nach § 46 Abs. 5 EnWG des Marktes Kaltental über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)

Der Markt Kaltental macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 23.07.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde.

Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 08.09.2029 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Auf die Bekanntmachung des Marktes Kaltental im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 11.11.2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen des Marktes Kaltental erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht.

Kaltental, den 28.08.2026
Markt Kaltental
-Siegel-
gez. Hindelang
Erste Bürgermeisterin