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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kaltental

Der Markt Kaltental bittet alle Grundstückseigentümer, die Ihre Hecken und Sträucher, an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze, Gehwege u.a.) noch nicht zurückgeschnitten haben, so zurückzuschneiden, dass sie die Sicherheit des Verkehrs nicht behindern (4 m Höhe). Insbesondere müssen Hecken an Gehwegen und Straßen so weit zurückgeschnitten werden, dass der Gehweg gefahrlos begangen werden kann und die notwendigen Sichtdreiecke an Einmündungen von herabhängenden Ästen und Zweigen, auch unter Schneelast, frei bleiben und die Straßenschilder sichtbar sind.

Straßenreinigung

Der Markt Kaltental bittet alle Grundstückseigentümer, die Rinnsteine im Bereich Ihrer Anwesen frei von Laub, Sandrückständen und kleine Ästen, sowie schnee- und eisfrei zu halten.

Dadurch unterstützen Sie die Funktionsfähigkeit der Straßeneinläufe bei Starkregenereignissen und schützen somit Ihr Grundstück vor Oberflächenwasserschäden.

Vielen Dank!

Manfred Hauser
Bürgermeister