Abbildung 1: Geltungsbereich der gegenständlichen Bauleitplanung „Ortskern Linden, 1. Erweiterung“; Flächennutzungsplanänderung (schwarz, fett), bzw. des Bebauungsplanes (grau, dünn) unmaßstäblich
des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses
und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
des Bebauungsplans der Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich des Bebauungsplanes „Ortskern Linden, 1. Erweiterung“
| 1. | Bekanntmachung der Aufstellung und der Billigungsbeschlüsse |
Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortskern Linden, 1. Erweiterung" am 20.12.2022 beschlossen. In ebenfalls öffentlicher Sitzung am 15.11.2023 wurde beschlossen, vom beschleunigte Verfahren abzusehen und das Regelverfahren anzuwenden. In öffentlicher Sitzung am 30.01.2024 wurden die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und in ebenfalls öffentlicher Sitzung am 10.09.2024 den Entwürfen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung (Bebauungsplan) und Planzeichnung und Begründung (Flächennutzungsplanänderung) mit gemeinsamem Umweltbericht, gebilligt und beschlossen, diese mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 505, Gemarkung Linden. Der Planbereich liegt in der nördlichen Ortslage von Linden an der Burgstraße.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 10.09.2024. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
| 2.
| Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB |
Die Entwürfe der Bauleitplanung „Ortskern Linden, 1. Erweiterung“ werden mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 23.09.2024, bis einschließlich
Donnerstag, den 24.10.2024
im Internet unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch einfach zugänglich auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stöttwang (Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) eingesehen werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Boden, Wasserwirtschaft, Geotechnischer Bericht (Georisiken: Rutschung, Schichtwasser), Biotopschutz, Artenschutz (Erhalt & Stärkung Gehölzhecke), Land- und Forstwirtschaft (Flächenverbrauch), Emissionen (keine Besonderheiten), Denkmalschutz (keine Betroffenheit), Landschaftsplan.