Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Westendorf folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.768.086,00€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben — 4.755.140,00€
ab.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Haushaltsplan Gemeinde Westendorf 2025.xlsx
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der Hebesatzsatzung vom 05.12.2024 festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 400 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 250 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 320 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 794.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 02.09.2025, AZ.: 10-9410.4/1, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).