Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Osterzell
folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.755.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 3.298.500,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 250.000,00 €
festgesetzt.
Kreditermächtigungen aus Vorjahren liegen keine mehr vor.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der
Hebesatzsatzung vom 14.11.2024 festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 375 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) 250 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 350 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 292.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 26.08.2026,
AZ.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungs-
zeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).