Aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), erlässt die Gemeinde Osterzell folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 19.05.2020 wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.