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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kaltental

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Amtliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses und
der Unterrichtung der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplan „Frankenhofen – An der Alten Säge“ und der
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Frankenhofen – An der Alten Säge“ nach § 3 Abs. 1 BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Zustimmung

Der Marktgemeinderat des Markt Kaltental hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Frankenhofen – An der Alten Säge“ und die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Frankenhofen – An der Alten Säge“ am 25.11.2025 beschlossen. In der gleichen Sitzung am 25.11.2025 wurde dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am westlichen Rand des Ortes Frankenhofen des Marktes Kaltental, westlich der Hauptstraße und beinhaltet die Grundstücke oder Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1, 1/1, 2/2 (TF), 3, 3/2-3, 4, 6, 12, 67/2 (Hühnerbach), 856 (TF), 915, 915/1-4, 916, 916/1, 918 und 918 1-5, alle Gemarkung Frankenhofen. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 3,2 ha auf. Maßgeblich ist die Bebauungsplanzeichnung.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des Ortes Frankenhofen des Marktes Kaltental, westlich der Hauptstraße. Er beinhaltet die Grundstücke oder Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1, 1/1, 2/2 (TF), 3, 3/2 (TF, Poststraße), 6, 12, 856 (TF), 915, 915/1-4, 916, 916/1, 918, 918/1, 918/2, 918/5, alle Gemarkung Frankenhofen. Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ca. 2 ha auf. Die genaue Lage des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen

Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 19.08.2025. Sie sind im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes (links) und der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung (rechts), unmaßstäblich

2. Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:

Montag, den 26.01.2026, bis einschließlich Montag, den 02.03.2026,

durch Veröffentlichung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Unterlagen stehen im vorgenannten Zeitraum im Internetportal des Marktes (unter https://www.markt-kaltental.de/> Bekanntmachungen) zur Verfügung. Im Rathaus des Markt Kaltental (Rathausplatz 1, 87662 Kaltental) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) besteht während der üblichen Amtsstunden Gelegenheit zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (info@markt-kaltental.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kaltental, den 16.01.2025

Markt Kaltental

-Siegel-

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gez. Hauser

Erster Bürgermeister