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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 20/2024
Kirchliche Nachrichten
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Kirchliche Nachrichten

Liebe Pfarrangehörige

Am 24.11.2024 findet die Wahl der Kirchenverwaltungen in allen unseren Pfarreien wieder statt. Manch einer fragt sich vielleicht:

Was macht eigentlich eine Kirchenverwaltung? Worum geht es dabei?

Die Kirchenverwaltung kümmert sich um die Verwaltung und Organisation der Pfarrgemeinde. Sei es um die Finanzen, Veranstaltungen, die Trägerschaft der Kindergärten und Büchereien, Personalangelegenheiten, Instandhaltung von Gebäuden wie Pfarrhaus und Pfarrheimen oder die Verwaltung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Liegenschaften. Sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde und gewährleistet den Rahmen für die pastorale Seelsorge für ihre Mitglieder.

Über die Verwaltung hinaus geht es um die Weiterführung der Kirche Jesu vor Ort.

Eine Kirchenverwaltung setzt sich zusammen aus verschiedenen Talenten, Eigenschaften und Begabungen, wie…

handwerkliches Geschick, (Bau-) technisches Grundverständnis,

Bewusstsein für umwelttechnische Konzepte, kaufmännische Fähigkeiten, fachliche Erfahrungen für Buchhaltung und für die Erstellung von Haushaltsplänen/Jahresrechnungen, rechtliche Kenntnisse, praktische Erfahrungen in der Land- und Forstwirtschaft, Organisationsgeschick und der Glaube an Gott mit einer positiven Einstellung zur katholischen Kirche

Sie haben Interesse an diesen vielfältigen Aufgaben mitzuwirken und Ihre Talente und Fähigkeiten einzubringen? Wir freuen uns über Ihren Einsatz.

Wirken Sie mit als Kandidat(in) für die Wahl zur Kirchenverwaltung oder schlagen Sie geeignete Kandidaten vor. Bis zum 19.10.24 können Wahlvorschläge eingereicht werden in der dafür vorgesehenen Box in den jeweiligen Kirchen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre und beginnt am 1.1.2025.

Gemäß der Wahlordnung für Kirchenstiftungen gilt:

GStVS Art. 11: Wahlberechtigung:

1)

Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde gewählt

2)

Wahlberechtigt ist, wer

1.

der römisch-katholischen Kirche angehört

2.

im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat

3.

am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

GStVS Art. 8 / 9: Wählbarkeit:

Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer

1.

der römisch -katholischen Kirche angehört

2.

im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat.

3.

kirchensteuerpflichtig ist

4.

am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

5.

nicht im offenen Gegensatz zur r.k. Kirche steht

Weitere Informationen bekommen Sie in der Novemberausgabe über Wahl- und Briefwahlmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:

https://bistum-augsburg.de/Pfarreien/Kirchenverwaltungswahlen-2024

Oder in unserer Homepage der PG Mauerstetten-Stöttwang:

www.pg-mauerstetten-stoettwang.de

Schön, wenn Sie dabei sind.

Ihr Pfarrer Julius Kreuzer