Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Kaltental folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.925.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.176.000,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen
wird auf — 250.000,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der Hebesatzsatzung
vom 20.11.2024 festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forst- |
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| wirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 250 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 300 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 654.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 12.09.2025,
Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis
zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).