Lageplan Bebauungsplan mit Geltungsbereich, © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021
Bebauungsplan „Gennachhausen“
zur erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung sowie der Anhörung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. Abs. § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB nach § 13 Absatz 2 und 3 BauGB
Der Gemeinderat Stöttwang hat in der Sitzung vom 14.03.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gennachhausen“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 145 (TF, Antoniusweg), 162/1, 162/2, 162/4, 176 (TF, Gennach) 196 (TF), 197, 198 (Fußweg), 199, 199/1, 200, 200/1, 201, 202, 203 (TF), 204 (Schloßbergstraße), 204/1 (Schloßbergstraße), 205, 206, 207, 208, 209, 210 (Bidinger Straße), 211, 212 (TF), 212/1, 212/2, 215, 216, 217, 218, 218/1, 218/2, 219, 221, 222 (TF), 222/1, 223 (Schloßbergstraße/Bidinger Straße), 223/1 (Bidinger Straße), 223/2, 224, 224/1, 225, 226, 227 (TF), 227/1, 228 (TF), 228/1, 229 (TF), 230 (TF), 236 (TF), 239 (TF), 240 (TF), 240/2, 240/3 (TF), 283 (TF, Schloßbergstraße), 286/1, 286 (TF), 1247 (TF, Schloßbergstraße), 1265/1, 1265/2 (TF), (Teilfläche = TF) jeweils der Gemarkung Reichenbach, Gemeinde Stöttwang.
| Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: | |
| - | im Norden durch die Fl.-Nrn. 162 (Landwirtschaft, Grünland), 163 (TF, Bidinger Straße), 212 (TF, Grünland), 176 (TF, Gennach), 196 (TF, Grünland), 1247 (TF, Schloßbergstraße) und 1265/2 (Grünland); |
| - | im Westen durch die Fl.-Nrn. 1265/2 (TF, Grünland), 1265 (TF, Grünland), 1275 (Grünland); |
| - | im Süden durch die Fl.-Nrn. 1274 (TF, Landwirtschaft), 1275 (Grünland), 283 (TF, Flurweg), 286 (TF, Grünland), 176 (TF, Gennach), 229 (TF, Grünland), 230 (TF, Flurweg), 227 (TF, Landwirtschaft), 228 (TF, Grünland), 235 (Landwirtschaft), 236 (TF, Privatweg, Grünland), 237 (TF, Bidinger Straße), 222 (TF, Privatweg, Grünland); |
| - | im Osten durch die Fl.-Nrn. 238 (TF, Privatweg, Grünland), 239 (TF, Grünland), 240 (TF, Grünland), 240/3 (TF, Grünland), 145 (TF, Antoniusweg), 162 (Landwirtschaft). |
Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Umweltprüfung
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB kann im Vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und auch von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden. Es wird daher kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Erneute Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden
Der Gemeinderat Stöttwang hat mit Sitzung vom 23.09.2025 den Entwurfsstand 2 des Bebauungsplanes „Gennachhausen“ in der Fassung vom 23.09.2025 mit Begründung gebilligt.
Dieser wird
von Montag, 13.10.2025 bis einschließlich Montag, 27.10.2025
unter folgender Adresse
https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/
veröffentlicht.
Auch der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Internet unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift.
Per E-Mail an info@stoettwang.de
Schriftlich an Gemeinde Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang
Als weitere Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen
| - | im Sitz der Gemeindeverwaltung, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang zu den folgenden Zeiten | ||
| • | Dienstag, Mittwoch, Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
| • | Donnerstag | 18.30-20.00 Uhr |
und
| - | in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer 4a, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf / Ortsteil Dösingen während der allgemeinen Dienststunden zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: | ||
| • | Montag bis Freitag | 08:00-12:00 Uhr |
| • | Dienstag | 14:00-15:30 Uhr |
| • | Donnerstag | 14:00-18:00 Uhr |
| • | Eine Abgabe von Stellungnahmen ist nur noch nach Terminvereinbarung möglich. (https://vg-westendorf.de/termin) | |
Stellungnahmen dürfen nur zu den folgenden geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
| Diese sind: | |
| - | Entfall der Verbindungsstraße zwischen Schloßbergstraße und Bidinger Straße |
| - | Anpassung der Baugrenzen auf Flurnummer 200, 205, 207 und 221 |
| - | Geruchsgutachten: Ergänzung der Ergebnisse, Berücksichtigung als Anlage zum Bebauungsplan, Ergänzung der Hinweise zum Immissionsschutz und der Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde, ob ein Immissionsschutzgutachten notwendig ist. |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gleichzeitig zum Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sind auch die betroffenen (Fach-) Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wiederholt aufgefordert, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand 2 mit Begründung eine Stellungnahme abzugeben.
Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zum Entwurfsstand 2 des Bebauungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.