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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Stöttwang folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.667.451,00€

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  —  2.585.930,00€

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  900.000,00€

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der

Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 festgesetzt.

1.

Die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  400 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  250 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf  —  777.000,00€

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stöttwang, den 24.09.2025
-Siegel-
gez. Schlegel
1. Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 12.09.2025,

Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 24.09.2025
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Fischer
Geschäftsstellenleiter