Abb. 1 Räumliche Lage des Geltungsbereiches (rot)
Abb. 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Bekanntmachung über den
für
den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Stöttwang – Holbratshofer Straße“
Der Gemeinderat Stöttwang hat in der Sitzung vom 19.08.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Stöttwang – Holbratshofer Straße“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. (Teilfläche = TF) jeweils der Gemarkung Stöttwang, Gemeinde Stöttwang: 125, 125/1, 732, 732/1, 732/2, 732/3, 733, 733/2, 733/3, 734, 734/1, 734/3, 734/4 (TF) sowie 1224 (TF) (Holbratshofer Straße) und 733/4, 734/2 Schäferweg).
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt :
| - | im Norden durch einen Flurweg (Flurnummer 122), die Holbratshofer Straße (Flurnummer 1224) und einen Graben (Flurnummer 115) |
| - | im Westen durch landwirtschaftliche Flächen mit Wohnnutzung (Flurnummern 124 (TF) und Flurnummer 126) |
| - | im Süden durch landwirtschaftliche Flächen (Flurnummern 734/3 (TF) und 734/6) |
| - | im Osten ebenfalls durch landwirtschaftliche Flächen (Flurnummern 734/6 und 734/4 (TF)) |
Lageplan maßstabslos © Daten: Bayerische Staatsregierung 2025
Der Lageplan zum Geltungsbereich mit Stand vom 19.08.2025 ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Bereich Holbratshofer Straße und Schäferweg befindet sich etwas südlich von Stöttwang. Dieser Bereich ist durch ehemalige Hofstellung und Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Der südliche Teil des Geltungsbereiches wird durch eine Schreinerei genutzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der städtebaulichen Ordnung eines Siedlungszusammenhanges und liegt nach Einschätzung des Landratsamtes im Außenbereich. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Bei der Fläche handelt es sich um einen Bereich, der überwiegend von Wohnen, Gewerbe und Handwerk geprägt ist. Ähnlich wie bereits in anderen Ortsteilen soll auch eine ortstypische Gestaltung angestrebt werden.
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser wird in die Begründung integriert.
Der Beschluss für den Bauleitplan hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken, die innerhalb des Gemeindegebietes liegen.
Die Gemeinde Stöttwang behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen / Grundstücke vor.
Der Aufstellungsbeschluss vom 19.08.2025 zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Stöttwang – Holbratshofer Straße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.