Mit Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu vom 15.09.2023 wurde der Gemeinde Osterzell die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus der Erschließung des Gewerbegebiets Am Viadukt „G2 an der Waldhausstraße“ in das Grundwasser bis zum 31.12.2043 erteilt. Die Erlaubnis betrifft ausschließlich die Erschließungsstraße. Das anfallende Niederschlags-wasser wird über eine Rigolenanlage aus Kunststoffboxelementen mit vorgeschalteter Sedimentation auf dem Grundstück Flur-Nr. 204 der Gemarkung Osterzell versickert.
| Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass | ||
| 1. | Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 30.10.2023 bis 30.11.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf sowie im Gemeindeamt Osterzell, Rottenbucher Straße 27, 87662 Osterzell aufliegen, | |
| 2. | Einwendungen bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Gemeinde Osterzell erhoben werden können, | |
| 3. | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können, | |
| 4. | a) | die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, |
| b) | die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, |
| wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. | |
| 5. | mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. | |
| 6. | der Bekanntmachungstext mit den Planunterlagen auch unter der Internetadresse https://www.osterzell.de veröffentlicht sind. | |