Liebe Pfarrgemeindemitglieder,
Das jährliche Kirchgeld ist nach Artikel 1 des Kirchensteuergesetzes eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt der örtlichen Kirchenstiftung zu. Nach Artikel 22 des Bay. Kirchensteuergesetzes von 1954 wird es von allen Bekenntnisangehörigen über 18 Jahren erhoben, deren monatliches Gesamteinkommen (Lohn, Gehalt, Pension, Rente) EUR 150,-- übersteigt.
Jedes Gemeindemitglied trägt dadurch zur teilweisen Deckung des Personal- und Sachaufwandes der Pfarrgemeinde bei. Die Höhe beträgt EUR 1,50.
Allen Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuerzahlern möchte der Pfarrer und die Kirchenverwaltung auf diesem Wege vielmals danken.
Der Kirchenpfleger bittet um Einzahlung des fälligen Kirchgeldes.
Oberostendorf :
bei der Raiffeisenbank Kirchweihtal Konto IBAN: DE02 7336 9918 0000 3110 65
Lengenfeld:
bei der Raiffeisenbank Kirchweihtal Konto IBAN: DE55 7336 9918 0000 5162 36 oder direkt beim Kirchenpfleger Alfred Völk