des Aufstellungsbeschlusses und
der Unterrichtung der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Aufkirch – Nord ll“
nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat von Kaltental hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Aufkirch – Nord II“ am 01.10.2024 beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Das Plangebietes liegt am nördlichen Rand des zum Markt Kaltental gehörenden Ortsteil Aufkirch, südwestlich des Ortsteils Altensberg und nördlich des Nelkenwegs und des Narzissenwegs. Es beinhaltet die Grundfläche bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 395 (TF), 396 (TF), 396/6 und 414/9 (TF), Gemarkung Aufkirch.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 01.10.2024. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:
Montag, den 21.10.2024, bis einschließlich Donnerstag,
den 21.11.2024,
durch Veröffentlichung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Unterlagen stehen im vorgenannten Zeitraum im Internetportal des Marktes (unter https://www.markt-kaltental.de/> Baugebiete) zur Verfügung. Im Rathaus des Markt Kaltental (Rathausplatz 1, 87662 Kaltental) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) besteht während der üblichen Amtsstunden Gelegenheit zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann. Gleichzeitig
besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (info@markt-kaltental.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Kaltental, den 11.10.2024 | |
Markt Kaltental | |
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gez. Hauser | |
Erster Bürgermeister | |