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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 21/2025
Kirchliche Nachrichten
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Kirchliche Nachrichten

Ehejubiläums-Gottesdienst mit Einzelsegnung

für die Pfarreiengemeinschaft Germaringen

Die Pfarreiengemeinschaft Germaringen lädt alle Ehejubilare recht herzlich zu einem Gottesdienst in die Pfarrkirche St. Peter und Paul Dösingen ein.

Dieser findet am Samstag, 25.10.2025 um 14.00 Uhr statt.

Im Anschluss gibt es im Pfarrheim Kaffee und Kuchen und wir stoßen auf unsere Jubilare an.

Mit meinem priesterlichen Segen

Ihr Pfarrer Austin Abraham
Einzahlung des fälligen Kirchgeldes

Liebe Pfarrgemeindemitglieder,

das jährliche Kirchgeld ist nach Artikel 1 des Kirchensteuergesetzes eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt der örtlichen Kirchenstiftung zu. Nach Artikel 22 des Bay. Kirchensteuergesetzes von 1954 wird es von allen Bekenntnisangehörigen über 18 Jahren erhoben, deren monatliches Gesamteinkommen (Lohn, Gehalt, Pension, Rente) EUR 150,-- übersteigt.

Jedes Gemeindemitglied trägt dadurch zur teilweisen Deckung des Personal- und Sachaufwandes der Pfarrgemeinde bei.

Die Höhe beträgt EUR 1,50.

Allen Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuerzahlern möchte der Pfarrer und die Kirchenverwaltungen auf diesem Wege vielmals danken.

Die Kirchenpfleger bitten um Einzahlung des fälligen Kirchgeldes.

Oberostendorf :

bei der Raiffeisenbank Kirchweihtal

IBAN: DE02 7336 9918 0000 3110 65

Lengenfeld:

bei der Raiffeisenbank Kirchweihtal

IBAN: DE55 7336 9918 0000 5162 36 oder

direkt beim Kirchenpfleger Alfred Völk

Westendorf:

bei der Raiffeisenbank Kirchweihtal

IBAN: DE04 7336 9918 0000 1020 91 oder

direkt in der Kirche