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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bek. Haushaltssatzung 2023 Osterzel

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Osterzell

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Osterzell folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 1.688.290,00€

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  — 1.547.078,00€

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forst-

wirtschaftliche Betriebe (A) —  350 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  — 350 v. H.

2. Gewerbesteuer  — 350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf —  281.000,00€

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Osterzell, den 02.11.2023

-Siegel-

gez. Bucka
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 27.10.2023, AZ.: 10-9410.4/1, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 02.11.2023
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Fischer
Geschäftsstellenleiter