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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Osterzell

Die Gemeinde bittet die Reinigungsverordnung gerade im Herbst zu beachten: "Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen. Insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen...."

Hecken- und Baumschnitt in den Gemeinden

Die Gemeinde Osterzell bittet alle Grundbesitzer an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, ihre Bäume, Hecken und Sträucher so bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit und eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes gegeben sind. Konkret bedeutet dies, wenn Hecken, Sträucher, Bäume, Pflanzen und Äste in den Straßen- oder Gehwegbereich ragen, Verkehrsschilder verdecken oder auch zu Behinderungen für Fußgänger wie auch Radfahrer werden, ist Abhilfe geboten und der Rückschnitt angesagt.

Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher bis zur lichten Höhe von 4 Metern über Fahrbahnen und 2,20 Meter über Gehwegen gestutzt, Hecken und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.

Es sind auch solche Äste und Zweige zu beseitigen, die den Lichtschein der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.

Behinderungen gibt es oftmals für die regelmäßige Müllabfuhr und den Winterdienst. Für dadurch entstandene Schäden oder die Nichtdurchführung des Winterdienstes haftet der Grundbesitzer!

Hydranten im Winter - eine Bitte der Feuerwehr

Die Feuerwehren stellen bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind.

Hydranten sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder seltener auch im Randstreifen von Verkehrswegen eingebaut.

Ist dort nicht oder nicht ausreichend Schnee geräumt, geht unnötig Zeit verloren, bis die Feuerwehr den Hydranten anhand des Hinweisschildes aufgefunden hat. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee auf Hydranten einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen. Deshalb sollten die Anwohner im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.