über die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB
für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“
und über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Westendorf
Der Gemeinderat Westendorf hat im Parallelverfahren den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ beschlossen und gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 03.04.2023 – 05.05.2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 17.03.2023 statt.
Eine nochmalige Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt 6 hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.03.2024 beschlossen. Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 6. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und der Anlage Umweltbericht zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 10.07.2024 wurde in der Zeit vom 29.07.2024 – 30.08.2024 bzw. vom 26.08.2024 – 27.09.2024 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 19.07.2024 statt.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 06.11.2024 gebilligte und zur 2. Auslegung bestimmten Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 04.11.2024 (mit den in der Sitzung vom 06.11.2024 beschlossenen Änderungen), zudem im Parallelverfahren der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 04.11.2024 (mit den in der Sitzung vom 06.11.2024 beschlossenen Änderungen) und der Anlage Umweltbericht für den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 04.11.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024
in der Gemeinde Westendorf, Am Kirchsteig 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Das Gemeindeamt hat am Dienstag von 14 – 18 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr geöffnet.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet
unter dem folgenden Link veröffentlicht:
https://www.gemeinde-westendorf.de/baugebiete-westendorf.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
| Arten und Lebensräume | Gem. Umweltbericht sind nur eine geringe bis mittlere Erheblichkeit bzgl. Umweltauswirkungen zu erwarten |
| Boden | Bewertung Bodenverhältnisse gem. Themenkarte „Böden“. Aufgrund der hohen Nutzungs- und Versiegelungsintensität ergibt sich eine hohe Erheblichkeit |
| Wasser | In Bezug auf Oberflächenwasser mittlere Bewertung siehe Umweltbericht |
| Klima/Luft | Umweltauswirkungen mit insgesamt mittlerer Erheblichkeit |
| Landschaftsbild | Bestehende Vorbelastungen und die Maßnahme zur Ortsrandeingrünung bzw. die zu erwartenden Umweltauswirkungen ist mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten |
| Mensch/Freizeit- und Erholung | Siehe Umweltbericht liegt ebenfalls eine mittlere Erheblichkeit vor. |
| Kultur- und Sachgüter | Im Geltungsbereich liegen keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter vor. |
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.