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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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VG amtlich

Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Daten bei einzelnen regelmäßig oder auf Anfrage vorgenommenen Datenübermittlungen der Meldebehörde weitergegeben werden, kann hiergegen Widerspruch erheben und eine sogenannte Übermittlungssperre eintragen lassen.

Bundeswehr/Personalmanagement: So ist unter anderem ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr möglich. Die von der Meldebehörde übermittelten Daten dienen hierbei dem Versand von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Religionsgemeinschaften: Widerspruch eingelegt werden kann auch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft. Dies verhindert aber nicht die Übermittlung von Daten zur Steuererhebung.

Parteien/Wählergruppen: Eine Übermittlungssperre ist auch mit Blick auf Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen möglich. Sie bezieht sich auf Auskünfte zum Lebensalter, zum Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift. Diese Daten dürfen, falls einer Übermittlung nicht widersprochen wurde, nur in den sechs einer Wahl vorausgehenden Monaten übermittelt werden. Ein Widerspruch gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Alters-/Ehejubiläen: Ein Widerspruchsrecht gibt es zudem für die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen. Der Widerspruch eines Ehegatten gilt dann auch für den anderen Ehegatten.

Adressbuchverlage: Schließlich können Bürgerinnen und Bürger einer Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage widersprechen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden. Auch hier ist die Eintragung einer Übermittlungssperre möglich. Der Widerspruch des Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.

Übermittlungssperre auch online möglich

Übermittlungssperren können schriftlich oder mündlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf vorgenommen werden. Eine Übermittlungssperre kann auch direkt online unter https://www.vg-westendorf.de/buergerservice-online eingetragen werden.

Der Widerspruch gegen eine Datenübermittlung ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht auch nicht begründet zu werden. Die Einrichtung von Übermittlungssperren sowie deren Aufhebung ist kostenfrei.