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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kaltental

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Amtliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses

und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

des Bebauungsplans „Wohngebiet Aufkirch – Nord ll“

1. Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat des Markt Kaltental hat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Aufkirch – Nord ll“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt am nördlichen Rand des zum Markt Kaltental gehörenden Ortsteil Aufkirch, südwestlich des Ortsteils Altensberg und nördlich des Nelkenwegs und des Narzissenwegs. Das Plangebiet beinhaltet die Grundfläche bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 385 (TF), 394, 395, 396 (TF), 396/6 und 391/3, Gemarkung Aufkirch. Der Planung sind externe Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zugeordnet. Diese liegen ca. 2 km südlich des Geltungsbereiches auf der Fl. Nr. 1570, Gemarkung Aufkirch, auf Teilflächen von ca. 0,33 ha. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,12 ha auf.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 23.06.2025. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt :

2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:

Montag, den 17.11.2025, bis einschließlich Mittwoch, den 17.12.2025

im Internet unter https://www.markt-kaltental.de/> Bekanntmachungen oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus des Markt Kaltental (Rathausplatz 1, 87662 Kaltental) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) eingesehen werden (eine Terminbuchung ist hierfür nicht notwendig).

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (info@markt-kaltental.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Kaltental, den 06.11.2025
Markt Kaltental
-Siegel-
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gez. Hauser
Erster Bürgermeister