Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
der Beteiligung nach §3 Abs.2 u. §4 Abs. 2 BauGB
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Blonhofen Nord II“
gemäß § 1 Abs. 4 BauGB
1. Auswertung und Beteiligung
Der Gemeinderat des Marktes Kaltental hat in öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den Bebauungsplan „Gewerbegebiets Blonhofen Nord II" gemäß §1 Abs.7 BauGB ausgewertet und beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde dem Entwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Es wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt am nördlichen Rand des zum Markt Kaltental gehörenden Ortsteil Blonhofen, südöstlich des bestehenden Bebauungsplans Gewerbegebiet Blonhofen Nord. Das Plangebiet beinhaltet die Grundfläche bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 143, 143/6, 143/8, 143/9, Gemarkung Blonhofen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 28.06.2022. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 u. §4 Abs. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:
Montag, den 4. Dezember 2023 bis einschließlich
Freitag, den 12. Januar 2024
durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Entwurf liegt mit Begründung im Rathaus des Marktes Kaltental (Rathausplatz 1, 87662 Kaltental) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf), während der üblichen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann aus. Die Unterlagen stehen zudem im Internetportal der Gemeinde (unter https://www.markt-kaltental.de/baugebiete.html) zur Verfügung. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 27.11.2023 bis 29.12.2023 am Verfahren beteiligt
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Kaltental, den 17.11.2023
Markt Kaltental
-Siegel-
gez. Hauser
Erster Bürgermeister