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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Abbildung 1: Geltungsbereich der gegenständlichen Bauleitplanung „Ortskern Linden, 1. Erweiterung“ Flächennutzungsplanänderung (schwarz, fett), bzw. des Bebauungsplanes (grau, dünn) unmaßstäblich

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

der Änderung des Aufstellungsbeschlusses und

der Unterrichtung der Öffentlichkeit

zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des Bebauungsplanes „Ortskern Linden, 1. Erweiterung“

nach § 3 Abs. 1 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Zustimmung

Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortskern Linden, 1. Erweiterung" am 20.12.2022 beschlossen. In ebenfalls öffentlicher Sitzung am 15.11.2023 wurde beschlossen, vom beschleunigte Verfahren abzusehen und das Regelverfahren anzuwenden sowie dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Einhergehend damit erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 505, Gemarkung Linden. Der Planbereich liegt in der nördlichen Ortslage von Linden an der Burgstraße. Es soll die Schaffung dringend benötigten Wohnraums ermöglicht werden. Hierzu wird im Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche an Stelle von Fläche für die Landwirtschaft zur benachbarten Mischbaufläche dargestellt.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.11.2023. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

2. Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:

Montag, den 04.12.2023, bis einschließlich

Dienstag, den 09.01.2024

durch Veröffentlichung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Unterlagen stehen im vorgenannten Zeitraum im Internetportal der Gemeinde (unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/) zur Verfügung. Im Gemeindeamt Stöttwang (Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) besteht während der üblichen Amtsstunden Gelegenheit zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (info@stoettwang.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stöttwang, den 21.11.2023

Gemeinde Stöttwang

-Siegel-

gez. Schlegel

Erster Bürgermeister