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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Osterzell

der

Gemeinde Osterzell

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Osterzell folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 1.726.252,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  — 1.887.706,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  — 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  — 350 v. H.

2. Gewerbesteuer —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 287.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Osterzell, den 19.11.2024

- Siegel-

gez. Bucka
1. Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 12.11.2024, AZ.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 19.11.2024
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Fischer
Geschäftsstellenleiter