Titel Logo
Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abwasserverband

Haushaltssatzung

des

Abwasserverbands Gennach - Kirchweihtal

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2025

I.

Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  670.441,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.350.993,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen wird auf  —  0,00€

festgesetzt.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Haushaltssatzung 2025 - Abwasserverb. G.-K._NEU 15.10.2025.xlsx

§ 4

(1) Betriebskostenumlage:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte laufende Finanzbedarf

zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf

 —  386.053,00 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Die Betriebskostenumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 22 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 22.05.2024 wie folgt aufgeteilt:

Umlegungsschlüssel:

Die Aufteilung der Betriebskostenumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12. des Vorjahres.

Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12. des Vorjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der Verbandsgemeinden herangezogen.

(2) Investitionsumlage:

Der durch Zuschüsse, Kredite und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf  —  340.000,00 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Die Investitionsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 22 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 22.05.2024 wie folgt aufgeteilt:

Umlegungsschlüssel:

Die Aufteilung der Investitionsumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12. des Vorjahres.

Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12. des Vorjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der Verbandsgemeinden herangezogen.

Der Sondereinleiter "Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG" erhöht die Einwohnerwerte (Ew) der Gemeinde Westendorf um 150 Ew.

*inkl. Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 111.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Gemäß der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26.10.1998 und 27.10.2025 übernimmt die Gemeinde Stöttwang vorab 40 % der Zuführung zur Maschinenrücklage 2025 (s. Haushaltsstelle 91000.9100 i. V. mit Haushaltsstelle 91000.3380) und 10 % der Abwasserabgabe (siehe Haushaltsstelle 70003.6410 i. V. mit Haushaltsstelle 70003.1621).

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Westendorf, den 20.11.2025
-Siegel-
gez. Schlegel
Verbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 11.11.2025, AZ.: 10-9410.7, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungs-

zeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 20.11.2025
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Fischer
Geschäftsstellenleiter