Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 670.441,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.350.993,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen wird auf — 0,00€
festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Haushaltssatzung 2025 - Abwasserverb. G.-K._NEU 15.10.2025.xlsx
(1) Betriebskostenumlage:
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte laufende Finanzbedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
— 386.053,00 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Die Betriebskostenumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 22 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 22.05.2024 wie folgt aufgeteilt:
Umlegungsschlüssel:
Die Aufteilung der Betriebskostenumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12. des Vorjahres.
Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12. des Vorjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der Verbandsgemeinden herangezogen.
| Gemeinde | Ermittelte Einwohnerwerte zum 31.12.2024 | Umlage von 386.053,00 € nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2024 | Gesamtbetrag der Betriebskostenumlage 2025 |
| Oberostendorf | 1.630 | 110.630,52 | 110.630,52 |
| Stöttwang | 2.030 | 137.779,11 | 137.779,11 |
| Westendorf | 2.028 | 137.643,37 | 137.643,37 |
| Gesamt | 5.688 | 386.053,00 | 386.053,00 |
(2) Investitionsumlage:
Der durch Zuschüsse, Kredite und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf — 340.000,00 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Die Investitionsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 22 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 22.05.2024 wie folgt aufgeteilt:
Umlegungsschlüssel:
Die Aufteilung der Investitionsumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12. des Vorjahres.
Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12. des Vorjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der Verbandsgemeinden herangezogen.
Der Sondereinleiter "Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG" erhöht die Einwohnerwerte (Ew) der Gemeinde Westendorf um 150 Ew.
| Gemeinde | Ermittelte Einwohnerwerte zum 31.12.2024 | Umlage von 340.000,00 € nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2024 | Gesamtbetrag der Investitionsumlage 2025 |
| Oberostendorf | 1.630 | 94.929,77 | 94.929,77 |
| Stöttwang | 2.030 | 118.225,42 | 118.225,42 |
| Westendorf* | 2.178 | 126.844,81 | 126.844,81 |
| Gesamt | 5.838 | 340.000,00 | 340.000,00 |
*inkl. Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 111.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen:
Gemäß der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26.10.1998 und 27.10.2025 übernimmt die Gemeinde Stöttwang vorab 40 % der Zuführung zur Maschinenrücklage 2025 (s. Haushaltsstelle 91000.9100 i. V. mit Haushaltsstelle 91000.3380) und 10 % der Abwasserabgabe (siehe Haushaltsstelle 70003.6410 i. V. mit Haushaltsstelle 70003.1621).
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 11.11.2025, AZ.: 10-9410.7, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungs-
zeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).