Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Stöttwang folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Stöttwang vom 08.06.2016, zuletzt geändert am 23.04.2021 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,11 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.