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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stöttwang

(BGS-EWS)

Vom 12.11.2025

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Stöttwang folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Stöttwang vom 08.06.2016, zuletzt geändert am 23.04.2021 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 3,11 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Stöttwang, den 12.11.2025

Gemeinde Stöttwang
gez. Schlegel
Erster Bürgermeister