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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserzweckverband

Wasserzählerablesung durch Kundenablesung – Versand von Ablesekarten

Auch in diesem Jahr wird die Zählerdatenerfassung durch Selbstablesung der Kunden erfolgen.

Alle Hauseigentümer (keine Mieter) erhalten von uns wieder für jedes Objekt Anfang Dezember 2025 ein Anschreiben. In diesem Anschreiben bitten wir die Kunden die Ablesung des Wasserzählers selbst durchzuführen.

Ausgenommen von diesem Anschreiben sind nur die Objekte bei denen eine Selbstablesung nicht möglich ist, dies ist den Eigentümern aber bereits bekannt.

Wir bitten alle Kunden den Stand des Wasserzählers bis spätestens 08.01.2026 zu übermitteln. Falls wir keine Nachricht über den Zählerstand erhalten, müssen wir den Stand leider schätzen.

Es gibt wieder drei Möglichkeiten uns den Wasserzählerstand zu übermitteln:

1.

Scannen Sie den QR-Code auf dem Anschreiben und übermitteln Sie den Zählerstand bequem per Smartphone.

2.

Meldung über unseren Online-Service unter http://www.wasserghg.de

3.

Versand der ausgefüllten Zählerablesekarte an die WasserGHG

Bitte beachten Sie, dass ab diesem Jahr die Rücksendung der Zählerablesekarte nicht mehr portofrei ist. Wir bitten Sie die Postkarte mit einer Briefmarke 0,95 € zu versehen. Nachdem es eine Änderung bei der Deutschen Post zu Antwortsendungen gibt, können wir leider keine portofreie Rücksendung mehr anbieten.

Die Meldung per QR-Code oder über unsere Website ist natürlich kostenfrei.

Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, nur mit einem aktuellen Zählerstand können wir Ihnen eine genaue Jahresabrechnung für das Jahr 2025 erstellen. Unsere Verbrauchswerte werden auch von den Kolleginnen und Kollegen der Abwassergebührenveranlagung verwendet. Ein geschätzter Jahresverbrauch hat somit auch Auswirkung auf die Abwassergebühren.

Bei Fragen rund um die Wasserversorgung und Zählertechnik können Sie sich gerne an uns wenden – Frau Niedermühlbichler, Frau Wind und Herr Heiß sind gerne für Sie da.

Mitteilung - Eigentümerwechsel

Sollte bei Ihnen ein Eigentümerwechsel des Objekts anstehen bzw. bereits erfolgt sein, so bitten wir Sie uns dies zeitnah mitzuteilen. Sowohl beim Verkauf eines Objekts, aber auch bei der Hofübergabe oder auch Übergabe eines Objekts von den Eltern an die Kinder sind immer einige Punkte zu beachten. Bei einem Eigentümerwechsel dürfen Sie uns gerne telefonisch kontaktieren, in wenigen Minuten sind hier alle wichtigen Angaben geklärt. Gerne können Sie dies aber auch über unser Formular auf unserer Internetseite www.wasserghg.de tun. Sie finden das Formular unter dem Link „Download-Service“ auf der Startseite.

Erhebung Wassergebühren

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir Sie um zeitnahe Mitteilung der neuen Kontodaten. Anfallende Rücklastschriftgebühren müssen von Ihnen getragen werden. Zudem weisen wir nochmals daraufhin, dass wir bei offenen Forderungen nach der zweiten Zahlungsaufforderung ohne Ausgleich der Gebühren und Nebenkosten satzungsgemäß den Hausanschluss und damit die Wasserversorgung abstellen. Leider mussten wir auch in diesem Jahr mehrfach von unserem Recht Gebrauch machen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig bei Zahlungsschwierigkeiten – Sie ersparen sich weitere Kosten und Unannehmlichkeiten!

Ihr zuverlässiger Wasserversorger

Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe

Manfred Hauser
Hermann Heiß
Alfred Scherer
Verbandsvorsitzender
Geschäftsleiter
Wassermeister