Der Planausschnitt ist nicht maßstabsgerecht.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1BayStrWG)
Inhalt:
Die Teilstrecke Kramgasse Fl.Nr. 38/14 soll eingezogen werden, da diese an den Anlieger der Fl.Nr. 33 veräußert werden soll und daher zur privaten Hofdurchfahrt wird und für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden soll.
Begründung:
Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beabsichtigt die Teilstrecke der „Kramgasse“ als Ortsstraße einzuziehen, da dieser Teilbereich als private Hofdurchfahrt genutzt werden soll und daher jegliche Verkehrsbedeutung verliert. Eine Kennzeichnung als Privatweg soll durch ein Verkehrsschild o. ä. ausgewiesen werden. Die genaue Lage der einzuziehenden Teilstrecke der Ortsstraße ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Straßenbeschreibung der einzuziehenden Teilstrecke:
| Straße: | Kramgasse |
| Gemeinde: | Markt Kaltental |
| Landkreis: | Ostallgäu |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Flurnummern: | Fl.-Nr. 38/14, Gemarkung Aufkirch |
| Anfangspunkt: | an der Ortsstraße "Weldener Straße" zwischen Fl. Nr. 33 und Fl. Nr. 32 |
| Endpunkt: | nach 0,050 km an der Einmündung Kramgasse (Fl.Nr. 38/7) |
| Länge: | 0,050 km |
| Baulastträger: | Markt Kaltental |
Die Unterlagen zu der beabsichtigten Einziehung können für die Dauer von drei Monaten ab 18.12.2023 bis 18.03.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, Zimmer Nr. 4b sowie in der im Rathaus des Markt Kaltental, Rathausplatz 1, 87662 Kaltental zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Kaltental oder der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf erhoben werden.