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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Änderung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberostendorf wird spätestens im III. Quartal 2024 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt.

Zu diesem Zweck erlässt der Gemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.

Begründung:

Trotz großer Bemühungen ist der rechtzeitige Abschluss der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung wegen Arbeitsüberlastung der Verwaltung und des beauftragten Fachbüros im Kalenderjahr 2023 nicht mehr zu realisieren. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren kalkuliert und festgesetzt werden.

Die neuen Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Oberostendorf werden also spätestens im III. Quartal 2024 beschlossen und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2024 angepasst.

Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebührenbemessungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Gemeinde Oberostendorf
gez. Holzheu
Erster Bürgermeister

Sechste Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

der Gemeinde Oberostendorf (BGS-EWS) vom 06.12.2023

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) erlässt die Gemeinde Oberostendorf folgende Satzung:

§ 1

Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Einleitungsgebühr und § 15 Abrechnung,

Fälligkeit, Vorauszahlung

(1) Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Einleitungsgebühr in Höhe von 2,32 € pro Kubikmeter Abwasser zugrunde gelegt.

(2) Die endgültige Gebührenhöhe wird bis zum 30.06.2024 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

Oberostendorf, den 06.12.2023

Gemeinde Oberostendorf
gez. Holzheu
Erster Bürgermeister