LANDRATSAMT OSTALLGÄU — Marktoberdorf, 07.12.2023
41-6414/3
Ausbau der Gennach in der Gemeinde Westendorf, Ortsteil Dösingen
Der Bachlauf der Gennach, ein Gewässer 2. Ordnung, welches den Ortsteil Dösingen mittig von Süden nach Norden durchzieht, soll mit gezielten baulichen Maßnahmen ökologisch aufgewertet, erlebbarer gemacht und somit in das Ortsbild integriert werden. Ziel der Gemeinde Westendorf ist es, mit diesen Maßnahmen einen Mehrwert für die Dorfgemeinschaft durch Freizeitangebote sowie Treff- und Kommunikationspunkte zu schaffen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über eine Fläche von rund 12.000 m² und umfasst neben den Sohl- und Uferbereichen der Gennach, den Alleeweg, einen Teilbereich der Keltereistraße, die bestehende Spielplatzfläche südlich des Dorfstadls sowie bestehende und geplante Brückenbauwerke. Der Bachausbau beginnt in Höhe des Grundstücks Fl.-Nr. 18 und endet auf Höhe des Grundstücks Fl.-Nr. 66.
Für den Gewässerausbau sind punktuelle Umgestaltungen und Aufweitungen im Bereich des Bachbettes als auch im Uferbereich vorgesehen.
Die Gennach wird zudem ökologisch durch das Einbringen von Mäandern, Kiesinseln, Steinblöcken/Störsteinen und Totholz sowie Wurzelstöcken im Gewässer aufgewertet. Für eine ökologische Durchgängigkeit des Gerinnes werden die bestehenden Sohlschwellen zurückgebaut und geeignetes Substrat verbaut.
Für die Herstellung einer durchgängigen Fußwegverbindung zwischen Alleeweg und Dorfstadl (auch durch Erneuerung bzw. Neubau von Stegen/Brücken) wird eine wassergebundene Wegedecke ohne Einfassung mit einer Breite von 2,0 m hergestellt. Durch den gewässerbegleitenden Fußweg sowie Sitz- und Spielmöglichkeiten wird der Bach erfahr- und erlebbarer für die Anwohnerschaft gestaltet.
| Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass | ||
| 1. | Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf in Dösigen, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf, Zimmer-Nr. 4a und im Gemeindeamt von Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf aufliegen, sowie im Internet unter der Internetadresse https://gemeinde-westendorf.de/veroeffentlichungen.html veröffentlicht werden, | |
| 2. | Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Gemeinde Westendorf erhoben bzw. eingereicht werden können, | |
| 3. | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können, | |
| 4. | a) | die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, |
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| b) | die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, |
| 5. | mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. | |