Die Berufsgenossenschaften haben die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Wir haben deshalb unseren Mitarbeiter Herr Christian Schenk beauftragt ab Mitte Januar 2024 die landwirtschaftlichen Betriebe der
Gemeinde Stöttwang mit sämtlichen Ortsteilen
zu überprüfen und über die Maßnahmen der Unfallverhütung zu beraten.
Nach § 19 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) hat jeder Unternehmer die Besichtigung seines Betriebes durch unseren Beauftragten zu dulden und ihn auf sein Verlangen dabei zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
Sollte ein Unternehmer (z.B. Nebenerwerbslandwirt) zur Betriebsprüfung nicht angetroffen werden, wird der Sicherheitsberater eine Benachrichtigung überlassen.