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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Bevorratungsbeschluss zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung,

Änderung der Gebührensatzung zum 01.01.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat am 26.11.2024 einen Bevorratungsbeschluss gefasst, dass bis zum Ablauf des 1. Halbjahres 2025 (bis spätestens 30. Juni 2025) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde geändert wird und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2025 neu festgesetzt werden.

Begründung:

Da die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Jahre 2025 - 2028 auf eine Auswertung der Daten von 2021 - 2024 beruht, kann die Anpassung nur rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung bis zum Ablauf des ersten Halbjahres 2025 (d. h. 30. Juni 2025) vorzunehmen. Dabei werden die Gebührensätze der Entwässerungseinrichtung für den Kalkulationszeitraum 2025 - 2028 rückwirkend zum 01.01.2025 geändert. Eine Erhöhung der Abwassergebührensätze und eine etwaige Mehrbelastung aller oder einzelner Abgabenschuldner kann nicht ausgeschlossen werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Stöttwang, den 27.11.2024
Gemeinde Stöttwang
(Siegel)
gez. Schlegel
Erster Bürgermeister