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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kaltental

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Markt Kaltental

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Kaltental folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 3.598.500,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 2.824.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  — 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  — 350 v. H.

2. Gewerbesteuer  — 300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 599.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Markt Kaltental, den 02.12.2024

-Siegel-

gez. Hauser

Erster Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 29.11.2024, Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 03.12.2024
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Fischer
Geschäftsstellenleiter