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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Oberostendorf

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Oberostendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 3.340.197,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben —  1.649.486,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 320.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  — 400 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  — 350 v. H.

2. Gewerbesteuer  — 300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 556.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Oberostendorf, den 04.12.2024

- Siegel -

gez. Anton Trautwein

2. Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 03.12.2024, Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 04.12.2024
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Fischer
Geschäftsstellenleiter