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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Abbildung: Lageplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gennachhausen“, unmaßstäblich

gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB

Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Gennachhausen“

Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB in der seit 03. November 2017 gültigen Fassung, letztmalig geändert am 20. Dezember 2023 i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) in der letztmalig am 24. Juli 2023 geänderten Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang am 30.01.2024 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gennachhausen“ eine Veränderungssperre beschlossen. Der Umgriff des von der Veränderungssperre betroffenen Bereiches ist in dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan dargestellt. Die Satzung über diese Veränderungssperre wird ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Gemeindeamt in Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang während den Parteiverkehrszeiten Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Donnerstag von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit der Bekanntmachung gem. S 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V. m § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Veränderungssperre in Kraft.

Hinweis:

Es wird gemäß S 18 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass bei einer mehr als vier Jahre dauernden Veränderungssperre der Berechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in S 18 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des so entstandenen Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Stöttwang beantragt (S 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde (S 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB).

Stöttwang, den 31.01.2024

Gemeinde Stöttwang

-Siegel-

gez. Schlegel, Erster Bürgermeister