Abbildung: Lageplan des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.2, unmaßstäblich
Amtliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr.2 „Ortskern Linden“ der Gemeinde Stöttwang gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat in öffentlicher Sitzung am 28.01.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich „Ortskern Linden“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst den Altortbereich Linden und Arrondierungsflächen mit den Flurgrundstücken 506, 501, 500, 484/8, 484/9, 499, 498, 496/5, 484/3, 497, 497/2, 490/1, 496/4, 494/4, 495, 495/1, 494, 489, 487, 491, 492/1, 492, 484/4, 507/4, 509/1, 509/2, 509/3, 507/2, 507/1, 509, 484, 484/5, 483, 493, 481, 574/4, 574/8, 511, 511/5, 511/7, 511/9, 511/8, 572/2, 511/6, 511/4, 511/2, 511/3, 512/4, 518, 518/2, 519, 523 sowie mit Teilflächen der Flurgrundstücke 504, 503, 505, 839, 499/1, 489, 490, 570/3, 570/2, 512/2, 484/7 der Gemarkung Linden und weist eine Gesamtfläche von ca. 5 ha auf. Der beiliegende Lageplan vom 24.01.2025, gefertigt vom Büro LARS consult, ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 2 für den Bereich „Ortskern Linden“, rechtskräftig seit 25.08.2006, überprüft und aktuellen Erfordernissen und Bauformen angepasst werden, um eine sinnvolle Nachverdichtung im Ortskern zu fördern. Gleichzeitig sollen zur Arrondierung des Ortes am nordöstlichen und südlichen Ortsrand weitere Flächen in den Geltungsbereich mit einbezogen werden, die jedoch nur teilweise im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen ausgewiesen sind. Da sich auch in anderen Ortseilen Änderungen des FNP abzeichnen, ist vorgesehen, die erforderlichen Änderungen im Rahmen eines gemeinsamen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens im Parallelverfahren vorzunehmen.