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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Lageplan Bebauungsplan mit Geltungsbereich, © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Gennachhausen“

zur 2. erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung sowie der Anhörung und Beteiligung der Träger

öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. Abs. § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB nach

§ 13 Absatz 2 und 3 BauGB

Der Gemeinderat Stöttwang hat in der Sitzung vom 14.03.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gennachhausen“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 145 (TF, Antoniusweg), 162/1, 162/2, 162/4, 176 (TF, Gennach) 196 (TF), 197, 198 (Fußweg), 199, 199/1, 200, 200/1, 201, 202, 203 (TF), 204 (Schloßbergstraße), 204/1 (Schloßbergstraße), 205, 206, 207, 208, 209, 210 (Bidinger Straße), 211, 212 (TF), 212/1, 212/2, 215, 216, 217, 218, 218/1, 218/2, 219, 221, 222 (TF), 222/1, 223 (Schloßbergstraße/Bidinger Straße), 223/1 (Bidinger Straße), 223/2, 224, 224/1, 225, 226, 227 (TF), 227/1, 228 (TF), 228/1, 229 (TF), 230 (TF), 236 (TF), 239 (TF), 240 (TF), 240/2, 240/3 (TF), 283 (TF, Schloßbergstraße), 286/1, 286 (TF), 1247 (TF, Schloßbergstraße), 1265/1, 1265/2 (TF), (Teilfläche = TF) jeweils der Gemarkung Reichenbach, Gemeinde Stöttwang.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

-

im Norden durch die Fl.-Nrn. 162 (Landwirtschaft, Grünland), 163 (TF, Bidinger Straße), 212 (TF, Grünland), 176 (TF, Gennach), 196 (TF, Grünland), 1247 (TF, Schloßbergstraße) und 1265/2 (Grünland);

-

im Westen durch die Fl.-Nrn. 1265/2 (TF, Grünland), 1265 (TF, Grünland), 1275 (Grünland);

-

im Süden durch die Fl.-Nrn. 1274 (TF, Landwirtschaft), 1275 (Grünland), 283 (TF, Flurweg), 286 (TF, Grünland), 176 (TF, Gennach), 229 (TF, Grünland), 230 (TF, Flurweg), 227 (TF, Landwirtschaft), 228 (TF, Grünland), 235 (Landwirtschaft), 236 (TF, Privatweg, Grünland), 237 (TF, Bidinger Straße), 222 (TF, Privatweg, Grünland);

-

im Osten durch die Fl.-Nrn. 238 (TF, Privatweg, Grünland), 239 (TF, Grünland), 240 (TF, Grünland), 240/3 (TF, Grünland), 145 (TF, Antoniusweg), 162 (Landwirtschaft).

Verfahren

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Umweltprüfung

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB kann im Vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und auch von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden. Es wird daher kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

2. Erneute verkürzte Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden

Der Gemeinderat Stöttwang hat mit Sitzung vom 20.01.2026den Entwurfsstand 3 des Bebauungsplanes „Gennachhausen“ in der Fassung vom 20.01.2026 mit Begründung und Anlagen gebilligt.

Dieser wird

von Mittwoch, 11.02.2026 bis einschließlich Freitag, 27.02.2026

unter folgender Adresse

https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht.

Auch der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Internet unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift.

Per E-Mail an info@stoettwang.de

Schriftlich an Gemeinde Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang

Als weitere Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen

-

im Sitz der Gemeindeverwaltung, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang zu den folgenden Zeiten

o

Dienstag, Mittwoch, Freitag

08.00-12.00 Uhr

o

Donnerstag

18.30-20.00 Uhr

und

-

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf / Ortsteil Dösingen während der allgemeinen Dienststunden zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

o

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr

o

Die 14:00-15:30 Uhr

o

Do 14:00-18:00 Uhr

o

Eine Abgabe von Stellungnahmen ist nur noch nach Terminvereinbarung möglich. (https://vg-westendorf.de/termin)

Stellungnahmen dürfen nur zu den folgenden geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.

-

Entfall der Besucherstellplätze

-

Festsetzung einer Ausnahme zum Maß der baulichen Nutzung

-

Festsetzungen von Ausnahmen zur Abweichung von den überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen und Baulinien) für landwirtschaftliche Betriebsgebäude und zur Abweichung von Baugrenzen bei Ersatzbauten von rechtmäßig errichteten Hauptgebäuden

-

Vergrößerung bzw. Anpassung der Baugrenzen auf Flurnummern zur Anpassung an die festgesetzte GRZ: 197, 199, 200, 201, 203, 205, 222, 222/1, 227

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gleichzeitig zum Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sind auch die betroffenen (Fach-) Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wiederholt aufgefordert, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Ent-wurfsstand 3 mit Begründung und Anlagen eine Stellungnahme abzugeben.

Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zum Entwurfsstand 3 des Bebauungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Stöttwang, den 30.01.2026
Gemeinde Stöttwang
-Dienstsiegel-
gez. Schlegel
Erster Bürgermeister