Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Oberostendorf weist darauf hin, dass die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge nach der Sitzung des Wahlausschusses am 18.02.2025, fristgerecht an den örtlichen Anschlagtafeln und auf der Homepage der Gemeinde Oberostendorf www.oberostendorf.de erfolgt. Zusätzlich werden diese am 07.03.2025 im Amtsblatt „Was gibt’s Nui’s“ veröffentlich.
Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachung am Rathaus, an den örtlichen Anschlagtafeln bzw. auf der Homepage der Gemeinde unter www.oberostendorf.de zu beachten.