Der Wahlleiter
der Gemeinde Westendorf
der Sitzung des Wahlausschusses
zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Ergebnisses
für die Wahl des Gemeinderats
und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, den 8. März 2026
1. | Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am Dienstag, 17. März 2026 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt in Westendorf (Sitzungssaal), Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf. |
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werde, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch
| 2.1 | Veröffentlichung im Internet unter www.vg-westendorf.de |
| 2.2 | öffentlichen Anschlag am Gemeindeamt in Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf |
gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Staz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählten Person schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 2.2 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.