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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Lageplan Bebauungsplan mit Geltungsbereich, © Bayerische Vermessungsverwaltung 2020

Lageplan Ausgleichsflächen, © Bayerische Vermessungsverwaltung 2020

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Amtlichte Bekanntmachung

- zur Verkürzten Erneuten Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gewerbegebiet - Ost Lengenfelder Straße"

Der Gemeinderat Oberostendorf hat in der Sitzung vom 11.05.2021 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11 "Gewerbegebiet - Ost Lengenfelder Straße" im OT Oberostendorf beschlossen.

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11 "Gewerbegebiet - Ost Lengenfelder Straße"

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt.

Umweltprüfung

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung in Verbindung mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erforderlich. Es wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung integriert.

Verkürzte Erneute Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Oberostendorf hat mit Sitzung vom 28.02.2023 den Entwurfsstand 3 der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost - Lengenfelder Straße“ im OT Oberostendorf in der Fassung vom 28.02.2023 mit Begründung, schalltechnischer Untersuchung und Geruchsimmissionsgutachten gebilligt.

Der Entwurfsstand 3 liegt

von Montag, 20.03.2023 bis einschließlich Montag, 03.04.2023

zur öffentlichen Einsichtnahme im Sitz der Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 7, 86869 Oberostendorf und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf / Ortsteil

Dösingen während der allgemeinen Dienststunden sowie im Internet unter www.oberostendorf.de für die Dauer von zwei Wochen erneut aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.oberostendorf.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt, wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:

- Wand- und Gesamthöhe GE 2.3 auf der Planzeichnung (Anpassung an textliche Festsetzungen Art. 4.4).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig zum Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sind die betroffenen (Fach-) Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand 3 mit Begründung eine Stellungnahme abzugeben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

1.

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB als Bestandteil der Begründung mit Bestandsaufnahme, Auswertung von Grundlageninformationen, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Lokalklima und Lufthygiene, Tiere und Pflanzen, Mensch (Erholung und Immissionsschutz), Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung; Stand: 01.03.2022

2.

Baugrunduntersuchung „Erschließung des Gewerbegebietes „Lengenfelder Straße“ in Oberostendorf“ vom 24.08.2021, Ing. - Ges. ICP Geologen und Ingenieure für Wasser und Boden, Altusried, 27 Seiten. Dieser enthält Angaben zur Geologie und Schichtfolge, die Grundwasserverhältnisse, Homogenbereiche und Bodenkennwerte, einer bautechnischen Beurteilung mit Maßnahmenvorschlägen zu Tiefbaumaßnahmen, Gründungshinweise für Hochbauten und Wassereinwirkungsklassen für Gebäude sowie der Untergrund-Sickerungsfähigkeit,

3.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost - Lengenfelder Straße“ in der Gemeinde Oberostendorf vom 17.08.2021, ACCON GmbH, Greifenberg, 42 Seiten. Die Untersuchung enthält Angaben zu den örtlichen, bestehenden Gegebenheiten (bestehende Immissionsquellen), die Berechnung der bestehenden Vorbelastungen durch Lärm, die Berechnung der zusätzlich, möglichen Schallemissionen (Kontingente für die neuen Bauflächen unter Berücksichtigung der Immissionsgrenzwerte nach (GIRL) und Vorbelastungen, eine zusammenfassende Beurteilung der Berechnungen sowie Textvorschläge für den Bebauungsplan.

4.

Geruchsimmissionsgutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost - Lengenfelder Straße“ der Gemeinde Oberostendorf, Landkreis Ostallgäu vom 19.02.2021, ACCON GmbH, Greifenberg, 56 Seiten. Das Gutachten enthält Angaben zur Aufgabenstellung und den Beurteilungsgrundalgen, einer Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten, die Beschreibung der bestehenden Emissionsquellen, die Berechnung und Darstellung der Ausbreitung der Gerüche (Ausbreitungsmodell) sowie die dazugehörigen Ergebnisse und deren Beurteilung.

5.

Stellungnahme zu den Einwänden und Anmerkungen der Landwirte, des Bayerischen Bauernverbandes, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA Ostallgäu zum Geruchsimmissionsgutachten ACB-0221-9385/04 vom 19.02.2021 „Aufstellung des Bebauungsplans `Gewerbegebiet Nordost - Lengenfelder Straße der Gemeinde Oberostendorf im Landkreis Ostallgäu“, vom 30.07.2021, ACCON GmbH, Greifenberg, 8 Seiten. Die Stellungnahme beschäftigt sich mit den Einwendungen und Hinweisen zum Geruchsgutachten aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, stellt das Vorgehen der Gutachter: innen dar und gibt nochmals eine lufthygienische Beurteilung der Gesamtsituation wider.

6.

Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten zu den Schutzgütern aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

- Schutzgut Mensch:

Empfehlung der Aufnahme des textlichen Hinweises auf das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zu den entsprechenden Baumarten;

Einwendung zur schalltechnischen Untersuchung (Zeitangabe zur Traktornutzung, Abpumpen von Gülle, fehlende Berücksichtigung der Betriebserweiterung nördlich des Planungsgebietes);

Einwendungen zum Geruchsgutachten (Angabe zu geöffneten Fahrsilos, fehlende Berücksichtigung der Betriebserweiterung nördlich des Planungsgebietes);

Hinweise zur Sicherung der betrieblichen Erweiterung des nördlich angrenzenden Tierhaltungsbetriebes;

weitere Hinweise zur betrieblichen Erweiterung des Tierhaltungsbetriebes nördlich des Planungsgebietes (geplantes Betriebsleiterwohnen, PV-Anlage auf dem Dach);

Hinweis auf Duldung der ortsüblichen Emissionen durch die Landwirtschaft;

Ablehnung der zulässigen Wohnnutzung im Gewerbegebiet (Betriebsleiterwohnen) aufgrund der Geruchsimmissionen bzw. der zu erwartenden Schallemissionen;

Hinweis auf Genehmigungsfreistellung der Mischgebietsflächen in den Festsetzungen;

Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Schall-Kontingentierung;

Hinweise zur Einhaltung der Sichtdreieck und deren Freihaltung bei Zufahrten auf Staatsstraßen;

Hinweise zur Straßenplanung;

Hinweise zur Werbeanlagen;

- Schutzgut Boden und Wasser:

Einwendung über zu hohen, nicht ausreichend begründeten Flächenbedarf (Verfehlung des übergeordneten Ziels „flächensparende Siedlungsentwicklung“);

Hinweis auf Untersuchung des Bodenaushubs;

Einverständnis mit der festgesetzten Niederschlagswasserbeseitigung;

Hinweise über ausreichende Vorsorge bei den Gebäuden gegenüber Extremwetterereignissen (z. B. Starkregen, Sturzfluten etc.);

Hinweis auf Nachführung der städtebaulichen Erfordernis;

- Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:

Begrüßung der Festsetzungen zur Bepflanzung und Ansaaten;

Hinweis auf Durchsetzung der Maßnahmen durch Einforderung von der Gemeinde;

Hinweis auf Überschreitung der max. GRZ von 0,8;

Hinweis zur Eingriffsbilanzierung zur Errechnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs;

Hinweis auf Zuordnung der Ausgleichsflächen

Hinweis zu Festsetzungen der Ausgleichsflächen

Hinweis zur Verwendung von Festmist sowie Pflanzenschutzmitteln

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Denkmalschutz:

Hinweis auf das Baudenkmal in der Kardinalstraße;

Hinweis darüber, dass keine Bodendenkmäler im Planungsgebiet bekannt sind, ein Auffinden aber möglich;

Zustimmung über die Verlegung des Wanderweges und zur Variante V4

- Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:

Begrüßung der Festsetzungen zur Bepflanzung und Ansaaten,

Hinweis auf Durchsetzung der Maßnahmen durch Einforderung von der Gemeinde

7.

Weitere Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten zu den Schutzgütern aus der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

- Schutzgut Mensch:

Hinweis über Mindestabstand von 120 m von Wohnnutzung zu einem Tierhaltungsbetrieb im Außenbereich;

Empfehlung im Gewerbegebiet keine Wohnnutzung zuzulassen (Betriebsleiterwohnen)

- Schutzgut Boden und Wasser:

Hinweis darüber, dass keine altlastenverdächtigen Flächen bekannt sind;

Hinweis, dass die Versieglung von Boden gering zu halten ist;

Hinweis, dass schadstoffbelasteter Bodenaushub sachgemäß zu entsorgen ist

- Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:

Einverständnis mit der geänderten Festsetzung zur GRZ (Grundflächenzahl);

Einverständnis mit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Baurechts;

Einverständnis mit den geplanten naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen und -maßnahmen

- Schutzgute Kultur- und Sachgüter / Denkmalschutz:

Hinweis auf das Baudenkmal in der Kardinalstraße;

Hinweis darüber, dass keine Bodendenkmäler im Planungsgebiet bekannt sind, ein Auffinden aber möglich.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zum angepassten Entwurfsstand 3 der Bebauungsplanänderung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Oberostendorf, den 03.03.2023
Gemeinde Oberostendorf
-Siegel-
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gez. Holzheu
Erster Bürgermeister