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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Lageplan mit Geltungsbereich (Balkenlinie), © Bayerische Vermessungsverwaltung 2023

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Amtliche Bekanntmachung

zur Öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB nach § 13 Absatz 2 und 3 BauGB

der Einbeziehungssatzung Nr. 20 „Unterostendorf - Hinterer Kirchweg“

Der Gemeinderat Oberostendorf hat in der Sitzung vom 14.02.2023 gemäß § 34 Abs.4 bis 6 BauGB die Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 20 "Unterostendorf - Hinterer Kirchweg" im OT Unterostendorf beschlossen.

Einbeziehungssatzung Nr. 20 "Unterostendorf - Hinterer Kirchweg"

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Verfahren

Die Einbeziehungssatzung wird im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

Umweltprüfung

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann im Vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 und auch vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden. Es wird daher kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Oberostendorf hat mit Sitzung vom 28.02.2023 den Entwurfsstand der Einbeziehungssatzung Nr. 20 „Unterostendorf - Hinterer Kirchweg“ im OT Unterostendorf mit Begründung gebilligt. Dieser liegt

vom Montag, 20.03.2023 bis einschließlich Montag, 24.04.2023

zur öffentlichen Einsichtnahme im Sitz der Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 7, 86869 Oberostendorf und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf / Ortsteil Dösingen während der allgemeinen Dienststunden sowie im Internet unter www.oberostendorf.de für die Dauer eines Monats aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.oberostendorf.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die betroffenen (Fach-) Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand mit Begründung eine Stellungnahme abzugeben.

Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zum Entwurfsstand der Einbeziehungssatzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Oberostendorf, den 03.03.2023
Gemeinde Oberostendorf
-Siegel-
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gez. Holzheu
Erster Bürgermeister