Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1BayStrWG)
Inhalt:
Die Kramgasse mit den Fl.Nrn. 38/7, 38/9 und 38/14 soll durch Widmungsbeschränkungen teilweise eingezogen werden. Die schmale Ortsstraße soll als Anliegerstraße dienen und der Durchgangsverkehr soll über die Weldener Straße führen.
Begründung:
Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beabsichtigt eine Teileinziehung der Kramgasse (Fl.Nrn. 38/7, 38/9 und 38/14) vorzunehmen. Die schmale Ortsstraße (Fl.Nr. 38/7 und 38/9) ist an der engsten Stelle knapp fünf Meter breit, wodurch ein Ausweichen bei Gegenverkehr auf private Anwesen unumgänglich ist. Ähnlich verhält es sich bei der Teilstrecke Fl.Nr. 38/14, die nur gute 3 Meter breit ist. Ein generelles Verbot für Kraftfahrzeuge und die Beschränkung auf „Anlieger frei“ soll Abhilfe schaffen. Der Verkehr soll über die Ortsstraße „Weldener Straße“ führen.
Straßenbeschreibung der einzuziehenden Teilstrecke:
| Straße: | Kramgasse |
| Gemeinde: | Markt Kaltental |
| Landkreis: | Ostallgäu |
| Widmungsbeschränkung: | VZ 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ und VZ 1020-30 „Anlieger frei |
| Flurnummern: | Fl.Nr. 38/7, 38/9, 38/14, Gemarkung Aufkirch |
| Anfangspunkt: | An der Ortsstraße "Weldener Straße" zwischen Fl. Nr. 33 und Fl. Nr. 32 und in der Gabelung an der Ortsstraße "Weldener Straße" (Fl. Nr. 38/10) zwischen Fl. Nr. 420 und Fl. Nr. 38/10 |
| Endpunkt: | Einmündung Staatsstraße 2035 (Fl. Nr. 43) zwischen Fl. Nr. 40 und Fl. Nr. 27 |
| Länge: | 0,311 km |
| Baulastträger: | Markt Kaltental |
Der Planausschnitt ist nicht maßstabsgerecht.
Die Unterlagen zu der beabsichtigten Teileinziehung können für die Dauer von drei Monaten ab 10.03.2025 bis 10.06.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, Zimmer Nr. 4b sowie in der im Rathaus des Markt Kaltental, Rathausplatz 1, 87662 Kaltental zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Kaltental oder der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf erhoben werden.