Lageplan (unmaßstäblich)
Amtliche Bekanntmachung des
Der Gemeinderat Stöttwang hat am 25.02.2025 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Linden“ für einen Teilbereich im Süden des Geltungsbereiches beschlossen. Der Änderungsbereich (siehe beiliegender Lageplan) umfasst die Flurstücke 584/1, 584/2, 584/3, 584/4 und 584/5 sowie zwei Teilflächen des Flurstücks 584 der Gemarkung Linden und weist eine Gesamtfläche von ca. 4545 m² auf.
Die Bebauungsplanänderung soll nach Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB durchgeführt werden.
Ziel der Planung ist die Anhebung der, nur in diesem Bereich, festgesetzten maximalen Geschosszahl von I auf II und damit die Anpassung an die aktuelle Bauweise, auch im Sinne der Nachverdichtung.
Gemäß §13 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Ferner soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen werden.