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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Die Gemeinde Oberostendorf erinnert alle Grundstückseigentümer daran, dass Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen, Gehwegen und Plätzen regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.

  • Seitlicher Abstand: kein Überhang in den Verkehrsraum
  • Sicht: Verkehrszeichen, Lampen, Straßenschilder und Kreuzungen müssen frei bleiben
  • Totholz und bruchgefährdete Äste sofort entfernen

Rückschnittzeiten: Radikale Schnitte 1. Okt. – 28./29. Feb.; leichte Pflege ganzjährig möglich (Vögel beachten).

Neu bei Verstößen: Die Gemeinde kann bei Gefahr für den Straßenverkehr nötige Rückschnitte durchführen und die Kosten werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Eine gesonderte Vorabinformation erfolgt in diesen Fällen nicht mehr.

Bitte überprüfen Sie Ihre Anpflanzungen regelmäßig und sorgen Sie rechtzeitig für Sicherheit im Straßenverkehr.