Lageplan des Geltungsbereiches Bebauungsplan "Westendorf-Altort Nord" (maßstabslos)
über die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes
"Westendorf-Altort Nord" in Westendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Westendorf hat in seiner Sitzung vom 12.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Westendorf-Altort Nord" gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,1 ha im nördlichen Ortsbereich von Westendorf und ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Zur Wahrung der städtebaulichen Strukturen und Qualitäten und gleichzeitiger Förderung einer dorfverträglichen Innenentwicklung hat die Gemeinde für den angrenzenden südlichen Altortbereich innerörtliche Bebauungspläne aufgestellt. Angelehnt an die hier formulierten Zielsetzungen soll nun auch die nördliche Ortseinfahrt beidseitig der Gutenberger Straße (Geltungsbereich) überplant werden, um das charakteristisch dörfliche Erscheinungsbild behutsam weiter zu entwickeln, das dörfliche Sozialgefüge zu wahren und maßgeblich um städtebauliche Missstände zu verhindern.
Zur Sicherung der Planungsziele soll begleitend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
Anlage Lageplan