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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Osterzell

Amtliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortskern Osterzell“

Der Gemeinderat Osterzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.08.2021 den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Ortskern Osterzell“ gefasst.

In der Sitzung vom 09.02.2022 wurde der Vorentwurf vom 09.02.2022 beraten und für das beschleunigte Verfahren gem. § 13a nach §§ 3 und 4 BauGB gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 07.03.2022 bis 07.04.2022 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2022 beraten und abgewogen sowie der Entwurf vom 11.05.2022 gebilligt.

Die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 30.05.2022 bis 05.07.2022 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2022 beraten und abgewogen sowie der Entwurf vom 19.10.2022 gebilligt.

Die erneute verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 14.11.2022 bis 28.11.2022 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 08.02.2023 beraten und abgewogen sowie der Entwurf vom 08.02.2023 gebilligt.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.:

429/3, 429 (TF), 31, 27, 25, 22, 21, 23, 24, 28, 30, 33, 35, 36, 37, 268/8, 267/2, 267/7, 267/6, 38, 39, 40/2, 40/4, 43/3, 43, 17/4, 43/4, 42, 244/4, 244/5, 44/2, 45/2, 46/2, 45, 46, 47, 47/1, 48/2, 48/4, 49, 50/4, 50, 50/2, 51, 52, 52/3, 53, 53/2, 2, 53/4, 53/7, 4/1, 4 (TF), 5, 5/2, 5/4, 6, 6/3, 10/2, 8, 10/1, 10, 11, 12, 15/2, 15/3, 15, 14, 14/2, 16, 19/1, 19, 18, 17/7, 17/5, 20/3, 20, 429/4 (TF), 17, 25/1, 25/2, 17/8, 17/6, 20/2 (TF), 43/2, 43/5, 244/3 (TF), 17/2 (TF), 17/3,17/1, 851/2 in der Gemarkung Osterzell.

Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 10,20 Hektar.

Die Umsetzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Gem. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Von der Möglichkeit eines verkürzten Aufstellungsverfahrens macht die Gemeinde Osterzell jedoch keinen Gebrauch.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) können sich im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Beteiligung alle Beteiligten und Interessenten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortskern Osterzell“ in der Zeit vom

17.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023

im Gemeindeamt Osterzell (Rottenbucher Straße 27, 87662 Osterzell) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) während der üblichen Amtsstunden informieren und Anregungen vorbringen - jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

Die Unterlagen stehen zudem auf der Homepage der Gemeinde unter

www.osterzell.de/baugebiete.html

zur Verfügung.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich nicht endgültig ist. Der Geltungsbereich kann eingeschränkt und erweitert werden, wenn im Verfahren durch Träger öffentlicher Belange oder Einzelpersonen begründete Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.

Osterzell, den 30.03.2023
Gemeinde Osterzell
- Siegel -
gez. Bucka
Erster Bürgermeister