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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Westendorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

für die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Gewerbegebietes Süd

und Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt 6 zum Gewerbegebiete Süd

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebietes Süd beschlossen und wurde im Amtsblatt Nr. 7/22 vom 08.04.2022 veröffentlicht.

In seiner Sitzung vom 01.02.2023 hat der Gemeinderat den räumlichen Geltungsbereich geändert und beschlossen.

Eine nochmalige Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt 6 hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.03.2024 beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Lageplan des Bauamtes vom 09.02.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bebauungsplan - Dieser umfasst in der Gemarkung Westendorf die Flurgrundstücke 253, 254, 254/1, 254/2, 255, 255/1, 255/2, 256 TF, 257/1, 257/2, 257/3, 257/4, 257/8 TF, 258 und 258/2, 259 TF (Kreisstraße OAL 16), 263 TF, 266 TF und 264 TF

Flächennutzungsplan - Dieser umfasst in der Gemarkung Westendorf die Flurgrundstücke 253 TF, 254 und 257/8 TF

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans/Flächennutzungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, sowie im Gemeindeamt Westendorf bzw. auf der Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-westendorf.de eingesehen werden.

Verwaltungsgemeinschaft Westendorf,

Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf OT Dösingen Zimmer 4 a,

während folgender Zeiten

Montag - Freitag:

08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

14.00 - 15.30 Uhr und

Donnerstag:

08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Gemeinde Westendorf,

Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf,

während folgender Zeiten:

Dienstag

14:00 - 18:00 Uhr und

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ausweisung eines Gewerbegebietes

Hinweise:

Der Bebauungsplan wird im regulären/normalen Verfahren aufgestellt gemäß § 8,10 BauGB. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Änderungsblatt Deckblatt 6 zum Flächennutzungsplan im Bereich des neuen Gewerbegebietes Süd aufgestellt.

Westendorf, den 28.03.2024
Gemeinde Westendorf
-Siegel-
gez. Obermaier
Erster Bürgermeister