Einziehung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG)
Inhalt:
Im Rahmen des Bebauungsplans „Vogelwiese II“ wurde die Straße "Herbststraße“ neu gebaut. Durch den Bebauungsplan wurde ein Teilstück des öffentliche Feld- und Waldweg „Obere Schorenweg“ überplant. Das Teilstück ist mittlerweile überbaut, weshalb der öffentliche Feld- und Waldweg im betroffenen Teilstück eingezogen werden muss.
Begründung:
Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beabsichtigt ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Oberer Schorenweg“ einzuziehen, da dieser Bereich jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Die genaue Lage der einzuziehenden Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Straßenbeschreibung der einzuziehenden Teilstrecke:
| Straße: | Oberer Schorenweg |
| Gemeinde: | Westendorf |
| Landkreis: | Ostallgäu |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Flurnummern: | 378/19 Teilfl |
| Anfangspunkt: | am nordöstlichen Grenzpunkt der Fl.Nr. 278/19 |
| Endpunkt: | nach 0,031 km am südlichen Grenzpunkt der Fl.Nr. 278/19 |
| Länge: | 0,031 km |
| Baulastträger: | Westendorf |
Der Planausschnitt ist nicht maßstabsgerecht.
Die Unterlagen zu der beabsichtigten Einziehung können für die Dauer von drei Monaten ab 22.04.2024 bis 22.07.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, Zimmer Nr. 4b sowie in der im Gemeindeamt der Gemeinde Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Kaltental oder der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf erhoben werden.